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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Geschäftskunden von SN Software & KI Consulting

Stand: 6. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Sándor Nagypál, handelnd unter «SN Software & KI Consulting», Steinbüllenstrasse 12, 8933 Maschwanden, Schweiz (nachfolgend «Anbieter»), und Unternehmen beziehungsweise Personen, die Leistungen für ihre geschäftliche oder berufliche Tätigkeit beziehen (nachfolgend «Kunde»).

Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Offerten, Auftragsbestätigungen und besondere Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss

Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht durch die Annahme einer Offerte, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Vereinbarung. E-Mail genügt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart wurde.

3. Leistungsumfang

Art, Umfang, Ergebnisse, Termine, Abnahmekriterien und Grenzen der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Offerte. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Funktionen, Schnittstellen, Datenmigrationen oder nachträgliche Änderungswünsche, werden separat vereinbart und vergütet.

Der Anbieter darf geeignete Hilfspersonen und Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt gegenüber dem Kunden jedoch für die vertragsgemässe Leistung verantwortlich.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die erforderlichen Informationen, Zugänge, Testdaten, Entscheidungen und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Daten und Inhalte rechtmässig verwendet werden dürfen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung können Termine und Vergütung angemessen verändern.

5. Termine und Änderungen

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Erkennbare Verzögerungen werden gegenseitig unverzüglich mitgeteilt. Änderungen werden vor der Umsetzung hinsichtlich Auswirkungen auf Umfang, Preis und Termin abgestimmt.

6. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer, falls diese geschuldet ist. Zahlungsplan und Zahlungsfrist ergeben sich aus der Offerte oder Rechnung. Fehlt eine besondere Regelung, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug fällig.

Der Anbieter kann den Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten von vereinbarten Voraus- oder Teilzahlungen abhängig machen. Bei Zahlungsverzug darf die Leistung nach vorgängiger Mitteilung bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.

7. Abnahme

Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Kunde das bereitgestellte Ergebnis innerhalb der vereinbarten Frist und meldet wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Abnahmekriterien nachvollziehbar in Textform. Der Anbieter erhält Gelegenheit zur Nachbesserung. Die produktive Nutzung oder ausdrückliche Freigabe gilt als Abnahme, soweit keine wesentlichen, rechtzeitig gemeldeten Mängel entgegenstehen.

8. KI-gestützte Funktionen

KI-Ausgaben werden probabilistisch erzeugt und können unvollständig, ungenau oder sachlich falsch sein. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen Ergebnisse vor ihrer geschäftlichen Verwendung durch eine fachkundige Person geprüft und freigegeben werden. Der Anbieter schuldet die vereinbarte technische und organisatorische Umsetzung, nicht die fehlerfreie inhaltliche Richtigkeit jeder KI-Ausgabe.

Vollautomatische externe Handlungen, insbesondere der Versand von Nachrichten oder verbindliche Entscheidungen, werden nur eingerichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und mit geeigneten Kontrollmechanismen abgesichert wurde.

9. Drittanbieter und Schnittstellen

Für Dienste Dritter gelten zusätzlich deren Bedingungen, Verfügbarkeiten und Preisänderungen. Abhängigkeiten und voraussichtliche Fremdkosten werden im Angebot ausgewiesen, soweit sie bekannt sind. Für Ausfälle oder Änderungen von Drittdiensten haftet der Anbieter nur, soweit er diese zu vertreten hat.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der Datenschutzerklärung. Bearbeitet der Anbieter Personendaten im Auftrag des Kunden, wird bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen.

Der Kunde darf in öffentlich zugänglichen Demo-Systemen keine echten personenbezogenen, vertraulichen oder besonders schützenswerten Daten eingeben.

11. Rechte an Arbeitsergebnissen

Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden, Vorlagen und allgemein verwendbare Bestandteile bleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die in der Offerte vereinbarten Nutzungsrechte an den kundenspezifischen Arbeitsergebnissen. Ohne abweichende Vereinbarung erhält er ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke.

Für Open-Source-Software und Bestandteile Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

12. Gewährleistung

Der Anbieter erbringt die Leistungen sorgfältig und nach dem vereinbarten Stand. Der Kunde meldet erkennbare Mängel nach Entdeckung möglichst rasch und unterstützt deren Eingrenzung. Der Anbieter darf einen von ihm zu vertretenden Mangel zunächst innerhalb angemessener Frist nachbessern. Wartung, Weiterentwicklung sowie Anpassungen an geänderte Drittanbieter-Dienste sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

13. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in weiteren Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, nur für direkte und vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dabei auf die für das betroffene Projekt bezahlte Vergütung beziehungsweise bei laufenden Leistungen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen sowie Datenverluste ausgeschlossen, sofern der Kunde keine angemessenen Sicherungen vorgenommen hat.

14. Laufzeit und Beendigung

Projektverträge enden mit vollständiger Leistung und Bezahlung. Laufende Leistungen können gemäss der vereinbarten Frist gekündigt werden; ohne besondere Regelung beträgt sie 30 Tage auf Monatsende. Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Beendet der Kunde ein begonnenes Projekt ohne vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund, werden die bis dahin erbrachten Leistungen und nicht mehr stornierbaren Fremdkosten vergütet.

15. Referenzen

Name, Logo oder Projektdetails des Kunden werden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung als Referenz veröffentlicht. Anonymisierte Erkenntnisse dürfen verwendet werden, sofern kein Rückschluss auf den Kunden oder vertrauliche Informationen möglich ist.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

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